Was ist wenn der Chef ausfällt?

Das Unternehmen, die Familie, Kooperationspartner und Kunden können in eine Existenz-bedrohende Lage kommen. Das belegt eine Statistik des Instituts für Mittelstandforschung Bonn (IfM), ca.5000 mittelständische Unternehmen müssen wegen fehlenden Nachfolgern schließen, bei 65,6% sind die Ursachen altersbedingt, aber bei 26,3 % ist es das Eintreten von unerwarteten Ereignissen, bei ca. 8,1 % durch Wechsel in eine andere Tätigkeit.

Es kann vorkommen, dass der Flugkapitän/Pilot eines Verkehrsflugzeuges während des Fluges plötzlich ausgefällt, ist die Crew und der Co-Pilot auf eine solche kritische Situation nicht vorbereitet, kann diese zu einer bedrohlichen Situation für alle Beteiligten führen. Diese Situation wird entschärft, wenn der Co-Pilot das Steuer übernimmt und die Crew weiß, was zu tun ist und die dafür eigens angelegten und vorhandenen Checklisten und Anweisungen abarbeitet.

Aber wie ist es in Ihrem Unternehmen?

Fallen Sie als Chef bzw. Chefin plötzlich aus, und das auch noch für eine längere Zeit, können das Unternehmen und Ihre Familie, Mandanten, Kooperationspartner dadurch in eine ernsthafte Lage gebracht werden!

Welche unerwarteten Risiken können den Bestand des Unternehmens gefährden?

  • Ausfall des Unternehmers durch Unfall, Krankheit, Pflege, Alter (Demenz)
  • Todesfall (Pflichtteilsansprüche, Erbengemeinschaft)
  • Scheidungsfall (Zugewinnausgleichsforderung)
  • Vermögensverfall (Pfändung, Insolvenz)
  • Datenschutzverfehlungen (Imageschaden)
  • Haftungsfälle

Wer darf in der Situation Ihrer Handlungsunfähigkeit für Sie was regeln?

  • Über Guthaben des Firmenkontos zum Lebensunterhalt der Familie verfügen, wo sind die Kontodaten, Geld-Checkkarten, Passwörter, PIN,s dafür usw.?
  • Wer darf Gehaltsüberweisungen an Angestellte oder Courtageauszahlungen an Kooperationspartner, freie Mitarbeiter, Tippgeber veranlassen und wo steht bzw. ist geregelt, wer wie viel für was erhält?
  • Wer darf Stornos von freien Mitarbeitern, Kooperationspartnern, Tippgebern zurückfordern und evtl. wenn dringend erforderlich ist, bei der Bank eine Überziehung beantragen bzw. veranlassen, oder mit dem VU eine Ratenzahlung vereinbaren?
  • Wer darf den Bestand betreuen, übertragen, verkaufen usw.?
  • Wer darf datenschutzrechtlich auf die Onlineplattformen der kooperierenden Gesellschaften zugreifen und wo liegen die Zugangsdaten bzw. Passwörter? Darf diese Person das auf Grund vertraglicher Vereinbarungen mit der Gesellschaft überhaupt?
  • Wer bearbeitet einen beim Privat- oder Firmenkunden eingetreten Schaden?
  • Sind Fehler der handelnden Person von Ihrer VSH gedeckt und wie lange?

Es gibt eine Vielzahl von Fragen, die der Versicherungs-u. Finanzmakler auf Grund des Zulassungsrechts je nach Gesellschaftsform des Maklerunternehmens klären und regeln sollte.

Wie ist es aber bei Ihnen als Versicherungsmakler?

Diese Themen sind Ihnen alle bekannt. Doch aufgrund des aktuellen Tagesgeschäftes und der laufenden Beratung Ihrer Mandanten über dessen Vorsorge und erforderlichen Risikoabsicherungen lassen Ihre eigenen Regelungen völlig außer Acht!

Im DIHK Report zur Unternehmensnachfolge 2014 wurde veröffentlicht, das bei 20000 IHK-Beratungen zur Unternehmensnachfolge bei über ¾ der Unternehmen keine Notfallplanung vorhanden war.

Was sind die Gründe dafür, dies noch nicht geregelt zu haben?

  1. Die psychologische Barriere sich mit diesem Thema der eigenen Geschäftsunfähigkeit, Krankheit, Tod usw. zu beschäftigen.
  2. Der benötigte zeitliche Aufwand für Recherchen, was, wie benötigt wird und die unternehmensspezifischen Handlungsanweisungen und die schriftliche Niederlegung.
  3. Die Handhabung und Vorgehensweise, sowie die Integrierung in die betriebliche Organisation und die laufende Aktualisierung.

Unsere Erfahrungen in der eigenen Mandantschaft haben gezeigt, dass das reine Verständnis für die Notwendigkeit oder die Anschaffung eines Notfallordners oder eines Vorsorgebuches, nicht ausreicht, eine Regelung in Angriff zu nehmen und bis zum Ende zu bringen! Zu spezifisch ist das Berufsbild des Versicherungsmaklers/Finanzdienstleisters das  in keiner der vorhandenen Unterlagen abgebildet wird, d.h. die vorhanden Dokumente auf die eigenen Belange des Finanzdienstleisters anzupassen, ist mit einigem Zeitaufwand verbunden, was das Vorhaben in den meisten Fällen scheitern lässt. Auch das Abarbeiten von Checklisten und sortierte Anheften von Dokumenten in einem Notfall-Ordner ist keine vollständige Notfallplanung, die die Existenz sichert.

Hier können Sie sich einen Überblick verschaffen, was unsere schrittweise Anleitung zur Erstellung einer Notfallplanung beinhaltet und diese hier gratis herunterladen.

Hier eine kostenfrei Checkliste zur Organisation der Notfallplanung im Unternehmen anfordern.

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